In den letzten Tagen haben uns viele Rückmeldungen zur starken Glätte auf Gehwegen und Nebenstraßen erreicht. Die anhaltende Kälte sorgt dafür, dass Schnee und Nässe immer wieder gefrieren und es stellenweise extrem rutschig ist.
Wir möchten deshalb noch einmal darauf hinweisen, dass der Winterdienst auf Gehwegen und Nebenstraßen grundsätzlich Aufgabe der Anwohnerinnen und Anwohner ist. Dies ist in unserer Straßenreinigungssatzung geregelt.
Dort, wo frühzeitig geräumt und gestreut wurde – also bevor alles festgefroren oder festgefahren war –, gibt es aktuell kaum Probleme. Leider ist das nicht überall geschehen. Inzwischen ist die Glätte vielerorts so stark, dass sie nur noch sehr schwer zu beseitigen ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass Sand und Splitt derzeit kaum noch erhältlich sind. Ein kurzfristiges flächendeckendes Streuen durch die Gemeinde ist auch daher nicht möglich. Zudem können wir diese Aufgabe nicht generell übernehmen, da sonst Erwartungen für die Zukunft entstehen würden, die rechtlich und organisatorisch nicht leistbar sind.
Wir bitten daher alle Anlieger eindringlich, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen, sobald es die Witterung wieder zulässt. Gleichzeitig appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, derzeit besonders vorsichtig zu sein und ihr Verhalten den winterlichen Bedingungen anzupassen.
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis und Ihre/Eure Mithilfe.
Kurz erklärt: Wer muss im Winter was tun?
- Wer ist zuständig?
- Anwohner bzw. Grundstückseigentümer
- Wo muss geräumt werden?
- Gehwege vor dem Grundstück
- falls es keinen Gehweg gibt -> ein Streifen am Fahrbahnrand
- Wann?
- werktags ab morgens (ca. 7 Uhr)
- sonn- und feiertags etwas später
- Glätte ist im Laufe des Tages zu beseitigen
- Wie?
- Schnee räumen
- mit Sand oder Splitt streuen (kein Salz)
- Warum ist frühes Räumen so wichtig?
- Festgefahrener Schnee wird zu Eis
- Späteres Streuen hilft dann oft kaum noch